Behandlungsablauf
Der Behandlungsablauf im einzelnen
Bei den erforderlichen Operationen geht es keinesfalls nur um die ästhetische Rekonstruktion des Gesichts, sondern hauptsächlich um die vollständige Wiederherstellung aller Funktionen (Kauen, Schlucken, Hören, Sprechen) und der Gewährleistung eines normalen Wachstums. Dieses Ziel können nur spezialisierte Ärzte erreichen, die sich sehr genau in den komplexen anatomischen Strukturen des Gesichtsschädels auskennen und wissen, wie Struktur und Funktion zusammenhängen. Ebenso müssen sie das Wachstumsverhalten von Knochen und Weichgewebe einplanen und berücksichtigen. Für die operativen Eingriffe sind daher die Mund-Kiefer-Gesichtschirurgen zuständig. In spezialisierten Zentren arbeiten sie sehr eng mit den Kollegen der anderen medizinischen und zahnmedizinischen Fachrichtungen zusammen.
Zur Sicherung einer normalen Zungenlage und -bewegungmusters und einer ersten Trennung von Mund- und Nasenraum wird dem Neugeborenen bald nach der Geburt eine Kunststoffplatte eingesetzt, die wie eine zahnlose Prothese aussieht. Sie verschließt die Gaumenspalte zunächst provisorisch, sorgt für eine gute Zungenlage und kann in begrenztem Maße auch der Ausformung der Kieferanteile dienen. Sie ist wichtig für den späteren Spracherwerb, erleichtert aber auch die Ernährung des Säuglings. Gerade der Ernährung mit Muttermilch kommt eine besondere Bedeutung zu, denn durch das Stillen wird die durch die Spaltbildung fehlansetzende und unterentwickelte Mundmuskulatur speziell trainiert, in einer optimalen und der Flaschenernährung deutlich überlegenen Weise.
Ab dem Alter von etwa vier Monaten und einem Körpergewicht von 5 kg kann dann die Lippenspalte verschlossen, der Nasenboden gebildet und die Nase aufgerichtet werden. Je nach Behandlungskonzept wird gleichzeitig oder in einer weiteren Operation bis zum ersten Geburtstag des Kindes operativ der Gaumen verschlossen. Manche Zentren verschließen den harten Gaumen auch erst nach dem zweiten Lebensjahr. Prinzipiell benötigt das Kind bis zur Einschulung dann keine weiteren Operationen, falls Laut- und Sprachbildung problemlos erfolgen und das Wachstum und die Narbenbildung zu einer unauffälligen Ästhetik führen. Ansonsten sollten sekundäre Korrektureingriffe zur Verbesserung der Sprechfunktion (sprechunterstützende Operationen) oder der Ästhetik (Lippen-Nasenflügelkorrekturen) rechtzeitig vor der Einschulung durchgeführt werden. Verbesserungen der Zahn- und Kieferstellung werden insbesondere in Zusammenarbeit mit den Kieferorthopäden vorgenommen, ggf. kann dies schon im Milchgebiss mit 4-5 Jahren sinnvoll sein. Im Wechselgebissalter mit 8-12 Jahren kann ein Knochenaufbau in der Kieferspalte notwendig werden (sog.sekundäre Osteoplastik). Zum Wachstumsabschluss, zwischen 16. und 18. Lebensjahr können Mund-Kiefer-Gesichtschirurgen dann mit eventuell anfallenden Korrektureingriffen die Ästhetik des Gesichtes nahezu vollkommen normalisieren. Hierzu gehört neben Vorverlagerungen des Oberkiefers insbesondere die Korrektur der Nase. Mit dem Einbringen eines dentalen Implantates lässt sich dann auch eine eventuell noch bestehende Zahnlücke bei fehlendem seitlichen Schneidezahn sicher und dauerhaft verschließen.

Aktuelle Neuerung der Röntgentechnik zur Diagnostik im Kopfbereich: Die digitale Volumentomographie (DVT), die hoch aufgelöste dreidimensionale Abbildungen liefert und eine wesentlich niedrigere Strahlenbelastung als üblicherweise verwendete Computertomographie (CT) aufweist.